>> ARZTHAFTUNGSRECHT
Für die Lösung eines Konflikts zwischen Arzt und Patient haben die Gerichte spezielle Kriterien entwickelt.
Es geht um folgende zentrale Fragen:
- Hat eine medizinische Behandlung durch Fehlverhalten des Arztes einen Schaden beim Patienten herbeigeführt oder hat sich ein durch den Arzt nicht beherrschbares Risiko verwirklicht.
- Wurde der Patient vor der Behandlung so aufgeklärt, dass er in Kenntnis der nicht beherrschbaren Risiken eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen konnte.
In Arzthaftungsprozessen ist die sogenannte Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung! “Wer muss was beweisen?”.
Die zu dieser Frage von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien sind unbedingt zu beachten und haben weitreichende Konsequenzen.
So kann ein Arzt, der bei der Operation selbst “alles richtig gemacht hat”, trotzdem für einen Gesundheitsschaden des Patienten haften, weil das Aufklärungsgespräch nicht eindeutig genug dokumentiert ist.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Arzthaftungsrecht an Frau Rechtsanwältin Dubber.