>> MEDIATION

Wenn Paare sich trennen, sind wichtige Entscheidungen mit langfristiger Konsequenz zu treffen. Für viele Paare ist die Regelung der Scheidungsfolgen mit der Vorstellung von einem Kampf um Gewinnen und Verlieren verbunden. Auch in unserem Rechtssystem herrscht überwiegend diese Einstellung vor. Der Gesetzgeber hat einen Rahmen geschaffen, die meisten Dinge wie die Regelung des Unterhalts, Gestaltung des Eltern-Kind-Kontaktes, den Zugewinnausgleich und mehr außergerichtlich, privatautonom und dennoch rechtskräftig zu regeln.

Immer mehr Paare nutzen zunehmend die Möglichkeit, im Rahmen der Mediation und mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator) ihre Differenzen zu verhandeln und das Ergebnis in einem Trennungsvertrag zu fixieren.

Die Scheidungs-Mediation dient dazu, die Folgen der Scheidung miteinander und nicht gegeneinander zu verhandeln, ohne dass einer als Verlierer aus der Trennung hervorgeht.

Mediation ist kein Weg, die Probleme aus der Vergangenheit, die zu dem Entschluß geführt haben, sich zu trennen, zu lösen oder Beziehungsprobleme aufzuarbeiten. Es sollen vielmehr die konkreten mit der Trennung bzw. Scheidung verbundenen praktischen Probleme in der Gegenwart und Zukunft gelöst werden, indem die Ehepartner mit Unterstützung des Mediators selbständig miteinander eigene Lösungen entwickeln.

Hierbei bietet sich für das Paar die Möglichkeit, den Standpunkt des anderen zu sehen, ohne die eigenen Bedürfnisse aus den Augen zu verlieren.

Die Rolle des Mediators
Die Rolle des Mediators besteht darin, dem Paar zu helfen, die eigene Entscheidungsfindung selbst zu gestalten und es darin zu unterstützen, eine gegenseitige Vereinbarung entwickeln zu können. Der Mediator verhält sich neutral, d.h., er ergreift nicht Partei für eine Seite, vertritt keine Einzelperson, sondern das Paar gemeinsam.

Nicht er, sondern die Konfliktpartner treffen die Entscheidungen. Der Mediator achtet auf die Einhaltung der Fairneß und versucht, die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der ehemaligen Partner wieder herzustellen.

Der Mediator hat nicht die Aufgabe eines Paar-Therapeuten, weil er nicht die Beziehung zwischen den Partnern klärt, sondern sie darin unterstützt, für ihre konkreten Probleme zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln.

Der Mediator hat nicht die Aufgabe eines Richters, weil nicht er, sondern die Partner die Entscheidungen treffen.

Der Mediator hat nicht die Aufgabe eines Schlichters, weil er keinen Einigungsvorschlag entwickelt, der dann von den Partnern angenommen oder abgelehnt werden kann, sondern die Konfliktpartner entwickeln selbst eine Vereinbarung.

Verlauf der Mediation
Das Paar kommt gemeinsam zu einem ersten Gespräch mit dem Mediator. Es wird zunächst die allgemeine Vorgehensweise besprochen und gemeinsam geklärt, ob die Mediation für das Paar zu diesem Zeitpunkt das geeignete Verfahren ist.

Wenn das Paar darin übereinstimmt, daß die Mediation das geeignete Vorgehen ist, besteht die Möglichkeit, die Trennungs/Scheidungssituation aus der Sicht jedes einzelnen zu schildern. Es wird gemeinsam festgelegt, welche Probleme miteinander besprochen werden sollten.

Die Sitzungen dauern in der Regel 1 - 1 1/2 Stunden. Die Anzahl der Sitzungen hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Regelungen ab. Erfahrungsgemäß werden 4 - 10 Sitzungen benötigt.

Das Honorar wird am Ende jeder Sitzung bezahlt. Hierbei sollte darauf geachtet werden, daß die Kosten für die Mediation in einem angemessenen Verhältnis unter dem Paar aufgeteilt werden.

Für die Ausarbeitung des Mediationsprotokolls, das die von dem Paar gefundene Lösung festhält, wird eine gesonderte Gebühr berechnet.

Wenn eine Sitzung absagt werden muß, ist dies mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit in der Kanzlei mitzuteilen. Für Absagen, die später stattfinden, wird die frei gehaltene Zeit berechnet.

Ziel der Mediation
Das Ziel der Mediation besteht darin, die Bereiche herauszufinden, in denen das Paar übereinstimmt und anschließend die wichtigsten Bereiche, die neu zu regeln sind.

Trotz der unterschiedlichen Vorstellung des Paares soll eine Lösung der Probleme durch Verhandlungen gefunden werden.

Zum Abschluß der Mediation wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der alle Punkte, die regelungsbedürftig sind, gelöst werden.

Die in der Mediation erzielte Vereinbarung stellt ein komplettes Paket dar, in dem die wechselseitigen und persönlichen Interessen des Paares aufeinander abgestimmt sind.

In der Mediation können u.a. folgende Probleme besprochen werden:

  • Regelung der elterlichen Sorge und der Umgangsregelung für die Kinder (Aufenthalts-, Besuchs- und Urlaubsregelung)
  • Einigung über den Kindesunterhalt
  • Einigung über den Ehegattenunterhalt
  • Einigung über Zugewinn- und Hausratsaufteilung
  • Feststellung und Regelung der Schulden und Verbindlichkeiten

Mediation bietet sich außerdem an bei:

  • Erbstreitigkeiten
  • Schulkonflikten
  • Konflikten im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz
  • Täter - Opferausgleich
  • Nachbarschaftskonflikten

Es besteht die Möglichkeit, während des Mediationsprozesses einen Anwalt oder andere Personen zusätzlich zu Rate zu ziehen. Ebenso kann vor Unterzeichnung des Mediationsvertrages dieser noch einmal von einer dritten Person überprüft und Veränderungsvorschläge gemacht werden.

Haben abschließend die Partner eine Entscheidung getroffen, mit der beide einverstanden sind, kann das Mediationsprotokoll unterzeichnet und eine verbindliche Vereinbarung geschaffen werden.

Sofern die Mediation von einem Rechtsanwalt durchgeführt wird, kann dieser in einem späteren Scheidungsverfahren keine der Parteien vor Gericht vertreten. Es ist daher erforderlich, einen weiteren Anwalt für das Ehescheidungsverfahren zu beauftragen.

Für das Scheidungsverfahren benötigt das Paar jedoch regelmäßig nur einen Anwalt, da alle Probleme bereits außergerichtlich im Rahmen des Mediationsprozesses geregelt wurden und die Scheidung demnach im Einvernehmen beider Parteien erfolgen kann.

Kontaktaufnahme
Sollten Sie Interesse an einem Mediationsverfahren haben, so steht Ihnen für eine weitere Rücksprache Frau Rechtsanwältin Wilking-Kuhnlein zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme schicken Sie bitte eine Mail an info(at)wilking-kuhnlein.de